Interimsmanagement WEG-/Miet-Verwaltung
Als geprüfter Immobilienverwalter war der Firmeninhaber sowohl in einer Verwaltung mit 300 VE, als auch in einer Verwaltung mit mehr als 4.000 VE als Geschäftsführer tätig.
Sollte es in Ihrem Unternehmen in der Geschäftsführung zu einem personellen Engpass kommen, besteht die Möglichkeit, temporär die Geschäfte im Rahmens eines Interim-Management-Vertrages fortzuführen, so dass Ihr Unternehmen nicht „notleidend“ wird.