Sie zweifeln an der Korrektheit der Heizkostenabrechnung ?

 

Jedes Jahr geistert es in der Sommerferienzeit immer wieder durch die Presse :

„Jede zweite Heizkosten-/Betriebskostenabrechnung ist falsch !“

Auch wenn dies etwas überspitzt formuliert ist, steckt doch leider ein Funken Wahrheit in dieser Aussage. Aufgrund der Tatsache, dass eine Abrechnung immer nur nach dem Verteilprinzip aufgebaut ist, bewirkt ein Fehler in einer einzigen Einzelabrechnung automatisch auch jeweils einen Fehler in allen anderen Einzelabrechnungen.

Sie als Verwalter stecken da in einer Zwickmühle. Einerseits werden Sie von den Eigentümern verantwortlich gemacht, wenn eine WEG-Abrechnung in der Eigentümerversammlung nicht angenommen wird und eine Zweitversammlung erforderlich wird, andererseits müssen Sie sich auf die Expertise des Abrechnungsunternehmens verlassen.

Wir als unabhängiges Unternehmen unterstützen Sie gerne im Vorfeld einer ETV durch eine Prüfung der Heizkostenabrechnung.

Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein und ein Rechtsstreit ins Haus stehen, kann Ihnen der Firmeninhaber als Sachverständiger des BDSH e.V. sogar vor Gericht zur Seite stehen.

Scheuen Sie sich nicht, uns schon im Zweifelsfall zu kontaktieren.